Wie auf schnittberichte.com zu lesen ist, hat die Bundesprüfstelle für Jugendschutz (BPjS) die für den Monat Januar 2009 beschlagnahmten bzw. indizierten Filme, Musik-CDs und Spiele veröffentlicht.
Interessant ist hierbei, dass die EU-Version von Call of Duty: World at War auf der Liste B gelandet ist.
Damit ist diese Version als strafrechtlich bedenklich einzustufen und würde ab sofort dem Verbreitungsverbot nach dem Strafgesetzbuch unterliegen.